Seit über 20 Jahren gemeinsam für Arbeitnehmerrechte

Im Jahr 2001 gründete sich in Frankfurt am Main die erste deutschlandweite Kooperation von Anwaltskanzleien,
die im Arbeitsrecht ausschließlich auf Arbeitnehmerseite tätig sind.
Die Kanzleien stehen in der ganzen Republik für

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (einschließlich der Scheinselbstständigen)
  • Betriebsräte, Gesamt-, Konzern- und Europäische Betriebsräte
  • Personalräte und Mitarbeitervertretungen
  • Schwerbehindertenvertretungen, Gesamt- und Konzernschwerbehindertenvertretungen
  • Gewerkschaften

mit ihrem Fachwissen, ihrer Erfahrung und ihrem Engagement zur Verfügung.

 

Unsere Zusammenarbeit beruht auf gemeinsamer Überzeugung.
Wir wollen über den Erfahrungsaustausch hinaus
eine effektive Vertretung von Arbeitnehmer-
interessen bundesweit organisieren.
Außerdem bringen sich die Mitglieder der
Kooperation auch über die anwaltliche
Tätigkeit hinaus fallübergreifend
in die rechtliche und rechtspolitische
Diskussion ein.